Teilnahmebedingungen / das sollten Sie wissen:

Teilnehmen am Empfehlungsprogramm von Zurich können alle volljährigen Kunden der Zurich Versicherung mit einem aktiven Vertrag.
Mitarbeiter der Zurich Gruppe und deren Angehörige sowie Vertriebspartner oder sonstige Vermittler (Tippgeber) sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Der Gutschein kann verschickt werden, wenn mit Zurich ein Vertrag für die im Empfehlungsprogramm zugehörigen Produkte zustande gekommen ist sowie die Erstprämie gezahlt wurde.
Zugehörige Produkte sind: 

Sach- und Unfall­ver­si­che­rungen

  • Haus­rat­ver­si­che­rung
  • Haft­pflichtversicherung
  • Unfall­ver­si­che­rung
  • Rechts­schutz­ver­si­che­rung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Kfz-Versicherung
  • E-MobilSchutz

Vorsorgelösungen

  • Berufs­unfähig­keits-Vorsorge
  • Erwerbsunfähigkeits-Schutzbrief
  • Grundfähigkeits-Schutzbrief
  • Krankheits-Schutzbrief
  • Rentenversicherung
  • Risiko­lebens­ver­si­che­rung
  • Pflege­ver­si­che­rung (inkl. Ster­be­geld)


Jeder Interessent bzw. Neukunde kann nur einmal geworben werden.
Der empfohlene Neukunde darf in den letzten 12 Monaten kein Kunde von Zurich gewesen sein.
Die Daten des empfehlenden Kunden (Werbers) müssen vor Abschluss des Vertrages des Geworbenen in das Online-Formular eingegeben worden sein. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.



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