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bAV als Direktversicherung? Was ist das?

Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer einen Versicherungsvertrag auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Versicherte Person ist dabei der Arbeitnehmer. 

Die Direktversicherung kann sowohl arbeitgeberfinanziert als auch arbeitnehmerfinanziert sein. Mischmodelle mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeteiligung sind ebenfalls möglich.

Rechtsbeziehungen und Abläufe

 
 

Besteuerung und Sozialversicherung

Beiträge in einer Direktversicherung sind bis zu 8 Prozent p. a. der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung steuerabgabenfrei und bis zu 4 Prozent sozialabgabenfrei.

Erst die zur Auszahlung kommenden Leistungen sind in voller Höhe zu versteuern - dann aber in der Regel mit einem geringeren Steuersatz als im aktiven Berufsleben. Pflichtversicherte und freiwillig in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung Versicherte müssen aus diesen Leistungen zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflege­ver­si­che­rung zahlen.
 

Ein Beispiel: Der Jahresbeitrag von 1.200 EUR kostet einen Arbeitnehmer durch die Ersparnis bei der Steuer- und Sozialversicherung effektiv nur 660 EUR! Bei einem Jahresbeitrag von 2.500 EUR sind es sogar nur 1.375 EUR. Insgesamt sind mit der Direktversicherung bis zu 55 Prozent staatliche Förderung möglich.

Gerne berechnen wir anhand Ihrer perönlichen Lohn-/Gehaltsabrechnung die Förderquote. 

 
 

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